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Urheber: Stefanie Kubosch
Titel: Kosten für Kindergarten sind Mehrbedarf
Kurzinhalt: Der Bundesgerichtshof hat in einer bislang unveröffentlichten Entscheidung beschieden, dass die Kosten für die Kinderbetreuung in Kindergarten und Kindertagesstätte nicht im Regelunterhalt enthalten sind und als Mehrbedarf geltend zu machen sind.


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